RECHTSDOSSIER — NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Nutzungsbedingungen

Die Bedingungen, die bei der Nutzung der NashBroker-Leistungen und des e-Tescil Portals gelten. Bewusst einfach formuliert; bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit.

Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2026. Diese Vereinbarung kommt zwischen NashBroker und jeder Person zustande, die über nashbroker.com oder das e-Tescil Portal Leistungen anfragt — mit der Übermittlung der Vorgangsanfrage. Mit der Anfrage einer Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

Diese Übersetzung dient nur zu Informationszwecken; im Zweifelsfall ist der türkische Text maßgebend. Musterdokument (DRAFT) — vor der Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.

1. Parteien und Begriffe

1.1. NashBroker: der Eigentümer des digitalen Portals e-Tescil; ein Vermittler-Dienstleister (eine Plattform), der den Kunden mit den Agenturen, die am Zoll vor Ort die tatsächlichen Vorgänge ausführen, und bei Bedarf mit Zollagenten zusammenbringt. NashBroker hat kein eigenes Team vor Ort; die tatsächlichen Arbeiten vor Ort werden von den Agenturen ausgeführt.

1.2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die im eigenen Namen oder im Namen der von ihr vertretenen Firma Leistungen anfragt. Agentur: der unabhängige Dienstleister, der die tatsächliche Registrierung, Dokumentation und die Vorgänge am Zoll in eigener Verantwortung ausführt und mit dem NashBroker den Kunden zusammenbringt.

1.3. e-Tescil ist das digitale Zollportal von NashBroker; Vorgangsstart, Weiterleitung an die Agentur, Verfolgung, Dokumentenarchiv und Online-Zahlung laufen über dieses Portal. Die Tracking-Nummer ist der eindeutige Verfolgungscode, den das System für jeden Vorgang erzeugt.

2. Beschreibung und Umfang der Leistung

2.1. Die Leistung von NashBroker besteht darin, die Anfrage des Kunden entgegenzunehmen, den Auftrag an die geeignete Agentur weiterzuleiten, den Dokumenten- und Informationsfluss zwischen den Parteien über e-Tescil zu koordinieren und den Prozess über die Tracking-Nummer über einen Bildschirm nachvollziehbar zu machen. LKW-Zollregistrierung, CMR, die Vorbereitung von T1 / Carnet TIR / Carnet ATA sowie die tatsächlichen Vorgänge am Zoll vor Ort werden von der Agentur in deren eigener Verantwortung ausgeführt.

2.2. NashBroker ist keine Zollagentur. NashBroker erstellt und unterzeichnet keine Zollanmeldungen. Wo eine Anmeldung erforderlich ist, wird sie vom eigenen Zollagenten des Kunden abgegeben; hat der Kunde keinen, bringt NashBroker den Kunden mit vertraglich gebundenen, lizenzierten Zollagenten zusammen.

2.3. Art der Leistungsbeziehung: Der Dienstleistungsvertrag über die tatsächlichen Vorgänge kommt zwischen dem Kunden und der Agentur zustande. NashBroker ist in dieser Beziehung nur Vermittler; es ist nicht Partei der tatsächlichen Ausführung der Arbeit.

3. Agenturnetz

3.1. NashBroker arbeitet mit einem Netzwerk vertraglich gebundener, unabhängiger Agenturen in der ganzen Türkei und leitet jeden Auftrag je nach Art und Zollstelle an die geeignete Agentur weiter. Die Agenturen sind unabhängige Dienstleister; sie sind weder Mitarbeiter noch Filialen von NashBroker.

3.2. NashBroker wählt die in sein Netzwerk aufgenommenen Agenturen mit angemessener Sorgfalt aus; die Agentur führt die tatsächlichen Arbeiten jedoch in eigener Verantwortung aus. Welche Agentur den Vorgang ausführt, wird dem Kunden über die Tracking-Nummer mitgeteilt.

4. Vorgang, Freigabe und Zahlungsablauf

4.1. Der Lebenszyklus eines Vorgangs verläuft in elf Schritten: (1) Übermittlung der Anfrage — WhatsApp, E-Mail oder Portal; (2) Erstellung der Tracking-Nummer; (3) Klärung von Angaben und Route; (4) Mitteilung des vorgangsspezifischen Angebots; (5) Sammeln der Unterlagen; (6) Vorbereitung der Dokumente durch die Agentur und doppelte Prüfung; (7) Prüfung durch den Kunden und ggf. Fehlermeldung; (8) Freigabe durch den Kunden; (9) Durchführung der Arbeiten vor Ort durch die Agentur; (10) Zahlung; (11) Abschluss, Dokumentenübergabe und Archivierung.

4.2. Kein Schritt ohne Freigabe: Die vorbereiteten Dokumente werden dem Kunden zur Freigabe vorgelegt; ohne Freigabe des Kunden geht kein Dokument in den Prozess und wird kein Schritt vor Ort begonnen.

4.3. Die Vergütung wird je Vorgang nach Vorgangsart, Zollstelle, Route und Ladungsdetails festgelegt und dem Kunden vor Beginn des Vorgangs mitgeteilt. Treten Umstände ein, die Zusatzkosten verursachen, werden sie dem Kunden mitgeteilt, bevor sie angewendet werden.

5. Wallet-Bedingungen

5.1. Das Wallet im e-Tescil Portal ist ein Vorauszahlungskonto, auf das der Kunde Guthaben für seine Vorgänge lädt. Das Wallet-Guthaben wird ausschließlich zur Zahlung von NashBroker-Leistungsentgelten verwendet; es wird nicht verzinst und ist nicht auf Dritte übertragbar.

5.2. Registrierungsvorgänge können unabhängig vom Wallet auch je Vorgang abgerechnet werden. Die Zahlung erfolgt über das Wallet-Guthaben, per Online-Zahlung oder über andere zwischen den Parteien schriftlich vereinbarte Methoden.

5.3. Nicht genutztes Wallet-Guthaben wird auf schriftlichen Antrag des Kunden auf dem ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.

6. Storno- und Erstattungsrahmen

6.1. Der Kunde kann Vorgänge stornieren, bei denen der Schritt vor Ort noch nicht begonnen hat; bereits erhobene Beträge werden in diesem Fall erstattet, abzüglich des Werts der bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen (etwa der Dokumentenvorbereitung).

6.2. Bei Vorgängen mit begonnenem Einsatz vor Ort wird die Erstattung von den Parteien gemeinsam nach dem Stand des Vorgangs bewertet. An die Zollverwaltung und andere Behörden gezahlte Steuern, Gebühren und amtliche Kosten sind von der Erstattung ausgenommen.

6.3. Kann ein Vorgang aus einem von NashBroker zu vertretenden Grund nicht abgeschlossen werden, wird das Vorgangsentgelt dem Kunden erstattet.

7. Pflichten der Parteien

7.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm für den Vorgang bereitgestellten Angaben und Unterlagen richtig, aktuell und vollständig sind. Verzögerungen und Kosten aus falschen oder unvollständigen Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

7.2. NashBroker leitet die Anfrage an die geeignete Agentur weiter, koordiniert den Dokumenten- und Informationsfluss über e-Tescil, macht den Ablauf über die Tracking-Nummer nachvollziehbar und informiert die Beteiligten in ihrer eigenen Sprache. Die tatsächliche Vorbereitung der Dokumente und die Arbeiten vor Ort obliegen der Agentur. Entscheidungen, Wartezeiten und Praktiken der Zollverwaltung und anderer Behörden liegen außerhalb der Kontrolle jeder Partei.

8. Umfang und Grenze der Haftung

8.1. NashBroker haftet als Vermittler für die eigene Leistung: die Weiterleitung der Anfrage an die richtige Agentur, den Betrieb der e-Tescil-Plattform und die Koordination des Informationsflusses.

8.2. Da die tatsächlichen Vorgänge von der Agentur in deren eigener Verantwortung ausgeführt werden, haftet NashBroker nicht für die Ausführung, das Verschulden, den Verzug, Fehler oder Versäumnisse der Agentur sowie für daraus entstehende unmittelbare oder mittelbare materielle und immaterielle Schäden. Ansprechpartner für solche Ansprüche ist die Agentur, die die Leistung tatsächlich erbringt.

8.3. NashBroker haftet nicht für Handlungen und Entscheidungen Dritter (Zollverwaltung, Frachtführer, Zollagent, Bank/Zahlungsdienstleister usw.), für höhere Gewalt und für Schäden aus falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden.

8.4. Die Beschränkungen in diesem Abschnitt erfassen nicht die Fälle des eigenen Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von NashBroker sowie die Fälle, in denen zwingende Vorschriften des Verbraucherrechts gelten; in diesen Fällen gilt das geltende Recht.

9. Zusammenfassung der Datenverarbeitung

9.1. Vorgangs-, Kommunikations- und Zahlungsdaten werden verarbeitet, um die Leistung zu erbringen, den Auftrag an die geeignete Agentur weiterzuleiten, die Beteiligten zu informieren und gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Sie werden nur im erforderlichen Umfang mit der jeweiligen Agentur geteilt. Die Einzelheiten finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung und KVKK-Information; diese Seite ist untrennbarer Bestandteil dieser Vereinbarung.

10. Geltung und Änderungen

10.1. NashBroker kann diese Vereinbarung aktualisieren; die aktuelle Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht und gilt ab dem Veröffentlichungsdatum für neue Vorgänge. Für laufende Vorgänge gilt die Fassung, die bei Eröffnung des Vorgangs in Kraft war.

10.2. Auf Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung findet das Recht der Republik Türkei Anwendung.

HABEN SIE FRAGEN?

Bei jeder Frage zu den Bedingungen erreichen Sie uns.

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